18. Mai 2012Kalender
Förderfähige Unternehmen

Thüringen setzt vorrangig auf die Förderung produzierender Unternehmen und Dienstleistungen mit hohem Innovations- und Arbeitsmarktpotential.
- Uneingeschränkt förderfähige Unternehmen der Wirtschaftszweige: verarbeitendes Gewerbe und ausgewählte Dienstleistungsbereiche (Datenbe- und -verarbeitung, Hauptverwaltungen, Verlage, F&E- Leistungen der Wirtschaft, Laborleistungen Ausstellungs- und Messeneinrichtungen als Unternehmen, Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktionen,Informations- und Kommunikationsdienstleistungen und das Beherbergungsgewerbe)
- Nicht förderfähige Unternehmen der Wirtschaftszweige:
Herstellung von Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse Baunahe Wirtschaftszweige, Recycling, Bergbau/Steine/ Erden,Versandhandel, Import-/Exportgroßhandel, Veranstaltungen von Kongressen, Unternehmensberatung, Werbeleistungen, Markt- und Meinungsforschung, Tourismusbetriebsstätten, die mind. 30% des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen sowie die Herstellung von Ersatzbrenn-, -heiz- und -kraftstoffen
Betriebsstätten des Tourismusgewerbes können nur gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an deren Verwirklichung ein erhebliches tourismuspolitisches Interesse hat.




