Förderfähige Unternehmen

Thüringen setzt vorrangig auf die Förderung produzierender Unternehmen und Dienstleistungen mit hohem Innovations- und Arbeitsmarktpotential.  

  • Uneingeschränkt förderfähige Unternehmen der Wirtschaftszweige:  verarbeitendes Gewerbe und ausgewählte Dienstleistungsbereiche (Datenbe- und -verarbeitung, Hauptverwaltungen, Verlage, F&E- Leistungen der Wirtschaft, Laborleistungen  Ausstellungs- und Messeneinrichtungen als Unternehmen, Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktionen,Informations- und Kommunikationsdienstleistungen und das Beherbergungsgewerbe)

  • Nicht förderfähige Unternehmen der Wirtschaftszweige
    Herstellung von Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse Baunahe Wirtschaftszweige, Recycling, Bergbau/Steine/ Erden,Versandhandel, Import-/Exportgroßhandel, Veranstaltungen von Kongressen, Unternehmensberatung, Werbeleistungen, Markt- und Meinungsforschung, Tourismusbetriebsstätten, die mind. 30% des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen sowie die Herstellung von Ersatzbrenn-, -heiz- und -kraftstoffen 

Betriebsstätten des Tourismusgewerbes können nur gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an deren Verwirklichung ein erhebliches tourismuspolitisches Interesse hat.

Ihre Ansprechpartner

Horst Albert

Senior Project Manager

Förderberatung, Unternehmensfinanzierung, Kommunalprojekte

Mainzerhofstraße 12
99084 Erfurt

0361 5603-473

0361 5603-328

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Kerstin Wiedemann

Projektleiterin

Förderberatung, Investitionsfinanzierung, Gesellschaftsrecht

0361 5603-474

0361 5603-328

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Holger Heyer

Projektleiter

Förderberatung, Investitionsfinanzierung, Steuerrecht

0361 5603-477

0361 5603-328

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