Förderinstrumente

Die Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen sehen vor, die maximal mögliche Förderung abhängig von der Unternehmensgröße zu gewähren. Im Rahmen dieser Vorgaben bietet Thüringen die ausgewiesenen Maximalförderungen an:
| max. Förderquote (Höchstfördersatz) | |
| kleine Unternehmen |
50 % |
| mittlere Unternehmen | 40 %
|
| große Unternehmen | 30 %
|
Die bildet das Fundament der Investitionsförderung. Bei Investitionsvorhaben ist die Kombination mit der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ () möglich. Durch die Inanspruchnahme weiterer Fördermöglichkeiten () kann der mit den vorgenannten Höchstfördersätzen geschaffene Förderrahmen ausgeschöpft werden.
Darüber hinaus unterstützt der Freistaat Thüringen "alle Reifestadien" neuer Produkte und neuer Technologien: Beginnend mit der über die oben dargestellte Investitionsförderung bis hin zu und über .
Weitere Informationen zu den Förderinstrumenten:
GRW-Förderung
Investitionszulage
Kredite, Beteiligungen und Bürgschaften
Innovationsförderung
Zuschüsse zu den Arbeitskosten
Qualifizierungsbeihilfen
Unternehmensgröße





