Maximalförderung

Die Leitlinien der Europäischen Union schreiben eine Kürzung des Fördersatzes bei förderfähigen Investitionen über 50 Mio. €  („große Investitionsvorhaben“) vor.

Der zulässige Beihilfehöchstsatz für ein großes Investitionsvorhaben wird mittels Rechenformel auf der Basis der förderfähigen Ausgaben ermittelt.

Ihre Ansprechpartner

Horst Albert

Senior Project Manager

Förderberatung, Unternehmensfinanzierung, Kommunalprojekte

Mainzerhofstraße 12
99084 Erfurt

0361 5603-473

0361 5603-328

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Kerstin Wiedemann

Projektleiterin

Förderberatung, Investitionsfinanzierung, Gesellschaftsrecht

0361 5603-474

0361 5603-328

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Holger Heyer

Projektleiter

Förderberatung, Investitionsfinanzierung, Steuerrecht

0361 5603-477

0361 5603-328

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