Maximalförderung

Die Leitlinien der Europäischen Union schreiben eine Kürzung des Fördersatzes bei förderfähigen Investitionen über 50 Mio. € („große Investitionsvorhaben“) vor.
Der zulässige Beihilfehöchstsatz für ein großes Investitionsvorhaben wird mittels Rechenformel auf der Basis der förderfähigen Ausgaben ermittelt.




