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'Förderfähige Unternehmen'
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Förderfähige Unternehmen

Thüringen setzt vorrangig auf die Förderung produzierender Unternehmen und Dienstleistungen mit hohem Innovations- und Arbeitsmarktpotential. 

  • Uneingeschränkt förderfähige Unternehmen der Wirtschaftszweige:  verarbeitendes Gewerbe und ausgewählte Dienstleistungsbereiche (Datenbe- und -verarbeitung, Hauptverwaltungen, Verlage, F&E- Leistungen der Wirtschaft, Laborleistungen  Ausstellungs- und Messeneinrichtungen als Unternehmen, Logistische Dienstleistungen, Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktionen,Informations- und Kommunikationsdienstleistungen und das Beherbergungsgewerbe)

  • Nicht förderfähige Unternehmen der Wirtschaftszweige:
    Herstellung von Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse Baunahe Wirtschaftszweige, Recycling, Bergbau/Steine/ Erden,Versandhandel, Import-/Exportgroßhandel, Veranstaltungen von Kongressen, Unternehmensberatung, Werbeleistungen, Markt- und Meinungsforschung, Tourismusbetriebsstätten, die mind. 30% des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen sowie die Herstellung von Ersatzbrenn-, -heiz- und -kraftstoffen

Betriebsstätten des Tourismusgewerbes können nur gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an deren Verwirklichung ein erhebliches tourismuspolitisches Interesse hat.

Ihre Ansprechpartner

Horst Albert

Senior Project Manager

Förderberatung, Unternehmensfinanzierung, Kommunalprojekte

+49 (0)361 5603 473

+49 (0)361 5603 328

E-Mail schreiben

Kerstin Wiedemann

Projektleiterin

Förderberatung, Investitions-
finanzierung, Gesellschaftsrecht

+49 (0)361 5603 474

+49 (0)361 5603 328

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Holger Heyer

Projektleiter

Förderberatung, Investitions-
finanzierung, Steuerrecht

+49 (0)361 5603 477

+49 (0)361 5603 328

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