Förderfähige Unternehmen
Thüringen setzt vorrangig auf die Förderung produzierender Unternehmen und Dienstleistungen mit hohem Innovations- und Arbeitsmarktpotential.
- Uneingeschränkt förderfähige Unternehmen der Wirtschaftszweige: verarbeitendes Gewerbe und ausgewählte Dienstleistungsbereiche (Datenbe- und -verarbeitung, Hauptverwaltungen, Verlage, F&E- Leistungen der Wirtschaft, Laborleistungen Ausstellungs- und Messeneinrichtungen als Unternehmen, Logistische Dienstleistungen, Film-, Fernseh-, Video- und Audioproduktionen,Informations- und Kommunikationsdienstleistungen und das Beherbergungsgewerbe)
- Nicht förderfähige Unternehmen der Wirtschaftszweige:
Herstellung von Kalk, Gips, Zement und deren Erzeugnisse Baunahe Wirtschaftszweige, Recycling, Bergbau/Steine/ Erden,Versandhandel, Import-/Exportgroßhandel, Veranstaltungen von Kongressen, Unternehmensberatung, Werbeleistungen, Markt- und Meinungsforschung, Tourismusbetriebsstätten, die mind. 30% des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen sowie die Herstellung von Ersatzbrenn-, -heiz- und -kraftstoffen
Betriebsstätten des Tourismusgewerbes können nur gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an deren Verwirklichung ein erhebliches tourismuspolitisches Interesse hat.
Ihre Ansprechpartner
Horst Albert
Senior Project Manager
Förderberatung, Unternehmensfinanzierung, Kommunalprojekte
Kerstin Wiedemann
Projektleiterin
Förderberatung, Investitions-
finanzierung, Gesellschaftsrecht
Holger Heyer
Projektleiter
Förderberatung, Investitions-
finanzierung, Steuerrecht
