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Förderinstrumente

Die Leitlinien der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen sehen vor, die maximal mögliche Förderung abhängig von der Unternehmensgröße zu gewähren. Im Rahmen dieser Vorgaben bietet Thüringen die ausgewiesenen Maximalförderungen an:

  max. Förderquote (Höchstfördersatz)
kleine Unternehmen
50 %
mittlere Unternehmen
40 %
große Unternehmen
30 %


Die Investitionszulage bildet das Fundament der Investitionsförderung. Bei Investitionsvorhaben ist die Kombination mit der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) möglich. Durch die Inanspruchnahme weiterer Fördermöglichkeiten (Kredite, Beteiligungen und Bürgschaften) kann der mit den vorgenannten Höchstfördersätzen geschaffene Förderrahmen ausgeschöpft werden.

Darüber hinaus unterstützt der Freistaat Thüringen "alle Reifestadien" neuer Produkte und neuer Technologien: Beginnend mit der Innovationsförderung über die oben dargestellte Investitionsförderung bis hin zu Qualifizierungsbeihilfen und über Zuschüsse zu den Arbeitskosten.

Ihre Ansprechpartner

Horst Albert

Senior Project Manager

Förderberatung, Unternehmensfinanzierung, Kommunalprojekte

+49 (0)361 5603 473

+49 (0)361 5603 328

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Kerstin Wiedemann

Projektleiterin

Förderberatung, Investitions-
finanzierung, Gesellschaftsrecht

+49 (0)361 5603 474

+49 (0)361 5603 328

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Holger Heyer

Projektleiter

Förderberatung, Investitions-
finanzierung, Steuerrecht

+49 (0)361 5603 477

+49 (0)361 5603 328

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