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'Maximalförderung'
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Maximalförderung

Die Leitlinien der Europäischen Union schreiben eine Kürzung des Fördersatzes bei förderfähigen Investitionen über 50 Mio. €  („große Investitionsvorhaben“) vor.

Der zulässige Beihilfehöchstsatz für ein großes Investitionsvorhaben wird mittels Rechenformel auf der Basis der förderfähigen Ausgaben ermittelt.

Ihre Ansprechpartner

Horst Albert

Senior Project Manager

Förderberatung, Unternehmensfinanzierung, Kommunalprojekte

+49 (0)361 5603 473

+49 (0)361 5603 328

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Kerstin Wiedemann

Projektleiterin

Förderberatung, Investitions-
finanzierung, Gesellschaftsrecht

+49 (0)361 5603 474

+49 (0)361 5603 328

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Holger Heyer

Projektleiter

Förderberatung, Investitions-
finanzierung, Steuerrecht

+49 (0)361 5603 477

+49 (0)361 5603 328

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