Maximalförderung
Die Leitlinien der Europäischen Union schreiben eine Kürzung des Fördersatzes bei förderfähigen Investitionen über 50 Mio. € („große Investitionsvorhaben“) vor.
Der zulässige Beihilfehöchstsatz für ein großes Investitionsvorhaben wird mittels Rechenformel auf der Basis der förderfähigen Ausgaben ermittelt.
Ihre Ansprechpartner
Horst Albert
Senior Project Manager
Förderberatung, Unternehmensfinanzierung, Kommunalprojekte
Kerstin Wiedemann
Projektleiterin
Förderberatung, Investitions-
finanzierung, Gesellschaftsrecht
Holger Heyer
Projektleiter
Förderberatung, Investitions-
finanzierung, Steuerrecht
