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Landesentwicklungs­gesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen)

AIC - Akquisition, Thüringen International und Clustermanagement

Mainzerhofstraße 12
99084 Erfurt
Telefon: 0361 5603-450
E-Mail schreiben

Rechtsanwälte Dr. Reip & Felsmann

  • Telefon: 03641/52 44 71
  • E-Mail: post(at)newenergy-law.de
  • Internet: www.newenergy-law.de
  • Gesetzlicher Vertreter: Herr RA Dr. Hans S. Reip (Inhaber)
  • Ansprechpartner: Herr RA Dr. Hans S. Reip (Inhaber)
  • Beschäftigte (Thüringen): 2

Standort-Informationen

  • Standortanschrift:
    Helmboldstraße 1
    07749 Jena
  • Landkreis, kreisfreie Stadt:
    Stadt Jena

Tätigkeiten:

- Rechtsberatung beim Bau und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energien, wie Windenergieanlagen (WEAs), Photovoltaikanlagen (PVAs), Wasserkraftanlagen (WKAs), Biomasseanlagen, Biogasanlagen, Geothermieanlagen und Kraft-Wärme-Kopplungen (KWK).
- Die Beratung erfasst Fragestellungen rund um das spezielle Energierecht nach EEG & EnWG
(z.B. Netzanschluss, Verteilung Anschlusskosten, Vergütung für eingespeisten Strom), die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen nach ThBauO, BGB, BImSchG, WHG, Vertragsgestaltungen (Einspeisevertrag, Bauvertrag, Generalunternehmervertrag, Dachnutzungsvertrag).

Weitere Informationen:

- Bei der Planung und dem Betrieb von Anlagen zur Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien können sich unabhängig von der genutzten Energiequelle Fragestellungen direkt aus dem speziellen Energierecht, insbesondere bei der Anwendung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) oder des Energiewirtschafts-Gesetzes (EnWG) ergeben. Die Rechtsberatung umschließt daher z.B. folgende Anwendungsgebiete:
. Durchsetzung des Anschlusses von EEG-Anlagen (u.a. auch per einstweiliger Verfügung),
. Durchsetzung des Netzausbaus bei unzureichendem örtlichen Stromnetz,
. Geltendmachung der Kabelverlegungskosten,
. Geltendmachung von Verzugsschäden aus verspätetem Netzanschluss,
. Berechnung der Vergütungshöhe sowie Überprüfung der jährlichen Endabrechungen,
. Geltendmachung von Vergütungsboni,
. Prüfung der Teilnahme am Netzsicherheitsmanagement,
. Berechnung der jeweiligen Degression der Vergütungssätze,
. Prüfung der Möglichkeiten der Direktvermarktung von EEG-Strom,
. Geltendmachung der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen,
sowie gerichtliche Vertretung und Vertretung vor der Clearingstelle der Bundesnetzwerkagentur.

Beratung zur Wirtschaftsförderung

Wir beraten Sie projektbezogen zu Investitionsbeihilfen, Krediten, Beteiligungen und Bürgschaften.

Investorenberatung

Individuell, kompetent, unbürokratisch und flexibel.